Ein Coaching richtet sich an gesunde Menschen, d.h. ich bin nicht heilend tätig. Ich gebe seriöserweise kein Heilversprechen und
garantiere keine Besserung eines mentalen Zu-stands. Die von mir angebotenen Coaching-Leistungen sind nicht-medizinisch und dienen nicht der Behandlung, Therapie
oder Heilung von Erkrankungen.
Was Sie zum Ablauf einer Coach-Sitzung wissen sollten:
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Grundlage für das Erstgespräch ist ein Fragebogen, den ich Ihnen vorab
zusende.
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Das Coaching kann jederzeit beendet werden.
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Zur voraussichtlichen Anzahl der Sitzungen kann ich am Ende des Erstgesprächs eine Indikation abgeben
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Angebote "Geheilt nach einer Sitzung" sind unseriös.
Meine Coaching-Leistungen erbringe ich in einer privaten Bestellpraxis sowie online. Bitte erscheine pünktlich zur Sitzung. Für Absagen weniger als 2 Tage vor Termin
wird das halbe Honorar in Rechnung gestellt, bei Absagen von weniger als 1 Tag oder bei Nicht-Erscheinen wird das volle Honorar fällig, da der Termin nicht erneut vergeben werden kann. Das
Hono-rar für die Sitzung ist im voraus (Überweisung) oder vor Ort in bar zu bezahlen. Gerne stelle ich eine Rechnung und/oder Quittung aus.
Beeinträchtigungen mit Krankheitswert dürfen in Deutschland nur von Ärzten und Therapeuten mit Heilerlaubnis behandelt werden. Ein Coaching hingegen
dient der Krankheitsvermeidung. Nachfolghend einige Informationen zu einem Coaching:
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Im Coaching sind Sie ein gesunder Klient:in, es gibt keine "Pille auf Rezept." Das bedeutet aber auch,
dass Sie etwas verändern wollen und sich aktiv einbringen.
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In Deutschland warten Menschen bis zu 1 Jahr auf einen Psychotherapie-Platz, um z.B. Ängste, Depression oder einen Burnout behandeln zu lassen.
Beim Coaching hingegen gibt es kaum Wartezeiten. Als ausgebildeter Psychologische Berater biete ich an, Sie während der Wartezeit zu begleiten. Sitzungen können individuell
auf ein Anliegen abgestimmt werden, da ich unabhängig von Krankenkassen arbeite, die ohnehin nur bestimmte Leistungen anerkennen.
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Wenn persönliche Probleme zu einer Krankheit führen, erstattet die Krankenkasse die Leistungen eines Arztes, Psychotherapeuten oder Heilpraktikers, jedoch immer
nur Höchstsätze. Sie zahlen die Differenz sowie diejenigen Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
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Sobald Sie einmal psychotherapeutische Hilfe über die Krankenkasse abgerechnet hast, werden beim Abschluss z.B. von Lebens-, Kranken- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen Risikozuschläge erhoben oder ein Vertrag kommt gar nicht erst zustande. Falls eine Psychotherapie verschwiegen wird, kann der
Versicherer den Vertrag rückwirkend für unwirksam erklären und den Versicherungsschutz versagen. Dieses Risiko besteht bei einem Coaching nicht, denn hier ist man nicht krank.
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Das Coaching-Honorar ist für Selbständige als Betriebsausgabe, für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für soziale Fachkräfte/Lehrberufe als Supervision
steuerlich absetzbar.
Geprägt durch Bilder aus den Medien über Showhypnose, bei denen Menschen scheinbar willenlos alles tun, bestehen Vorbehalte gegenüber Methoden, die
sich die Kraft der Gedan-ken zunutze machen. Die Anwendung von Mental Coaching ist jedoch völlig unbedenklich:
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Es handelt sich hierbei nicht um "esoterischen Hokuspokus". Mentale Techniken sind z.B. im Leistungssport gängige Praxis. Die verglichen zu anderen Ansätzen sehr hohe Erfolgsquote und Wirksamkeit von Mentaltechniken ist z.B. bei der Raucherentwöh-nung wissenschaftlich
nachgewiesen.
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Mentaltechniken funktionieren nur, wenn man sich darauf einlässt. Man wird nicht gegen den Willen manipuliert und bleibt
nicht "darin hängen".
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Die erreichte Entspannung ist ein Zustand vergleichbar mit der Phase kurz vor dem Einschlafen. Hier ist man besonders empfänglich für Verhaltensänderungen. Dies
lässt kann man gezielt herbeiführen und sich im Mental Coaching zunutze machen.
Nicht durchzuführen sind Methoden des Mental
Coachings:
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bei Personen mit Essstörungen und/oder Magersucht mit psychischem oder medizinischen Krankheitsbefund
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bei schwer herzkranken Personen oder nach gerade überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
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bei schweren Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen
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bei Thrombosen
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bei Epilepsie oder schwerem Asthma
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während der Schwangerschaft
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bei Kindern & Jugendlichen unter 18 Jahren, sofern keine Einverständniserklärung beider Elternteile vorliegt
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unmittelbar vor oder beim Fahren eines Fahrzeuges oder Betätigen von Maschinen